Texible

Allgemeine Geschäftsbedingungen TEXIBLE GmbH (nachfolgend kurz „TEXIBLE“ genannt)

1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen von TEXIBLE. Davon abweichende Bedingungen des Kunden (Geschäftspartners) werden nur wirksam, wenn TEXIBLE ausdrücklich zustimmt.

2. Angebote
Von TEXIBLE abgegebene Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto und gelten ab Werk bzw. ab Lager von TEXIBLE ausschließlich sonstiger Kosten (Incoterms 2020). Werden im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, trägt diese der Kunde.

3. Lieferung
TEXIBLE bemüht sich um Einhaltung der angegebenen Liefertermine, garantiert diese jedoch nicht. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Produkten von TEXIBLE geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Kunden über.

5. Gewährleistung/Garantie/Schadenersatz
5.1 Die Gewährleistungs- und Garantiefrist beträgt 24 Monate, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Reparaturen beschränkt sich die Frist auf 6 Monate. Verschleißteile (insbesondere textile Komponenten wie Shirts) sind von der Garantie ausgeschlossen.
5.2 TEXIBLE wird im Falle der Gewährleistung/Garantie nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Wandlung vornehmen. In der Gewährleistung und Garantie nicht inkludiert sind Verschleiß- und Verbrauchsteile.
5.3 Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Produkte geändert, repariert oder gewartet, die technischen Spezifikationen geändert oder sonstige Eingriffe vorgenommen hat. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung von ungeeigneten Datenträgern und wenn der Mangel nicht unverzüglich gerügt wird.
5.4 TEXIBLE trifft keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art. TEXIBLE haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit.

6. Urheberrechte
Die geistigen Eigentumsrechte an allen Geräten, Programmen und Dienstleistungen sowie allen damit verbundenen Urheber-, Patent-, Zeichen- und Schutzrechten stehen TEXIBLE zu und verbleiben ungeteilt bei dieser.

7. Softwarelizenzen
7.1 TEXIBLE räumt dem Kunden an jenem Softwareprodukt, für welches dieser eine Lizenz erwirbt, ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
7.2 Die dem Kunden von TEXIBLE eingeräumten Lizenzrechte dürfen vom Kunden weder abgetreten, noch übertragen, verpfändet, vermietet oder in anderer Form Dritten weitergegeben, überlassen oder mit diesen geteilt werden.
7.3 Mit Ausnahme einer Backupkopie ist jede Art der Vervielfältigung des Softwareproduktes, der Dokumentation oder von Teilen davon nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von TEXIBLE erlaubt.
7.4 Ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von TEXIBLE darf der Kunde das Softwareprodukt oder die beigefügte Dokumentation nicht ändern, übertragen (weder elektronisch, noch auf anderem Wege), übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, oder auf andere Art und Weise durch Reverse Engineering ändern.

8. Reparaturen
Wird ein Gerät zur Reparatur an TEXIBLE gesandt, so sind alle Arbeiten in den Betriebsstätten oder zertifizierten Reparaturcentern von TEXIBLE auszuführen. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät auf seine Kosten ordnungsgemäß mit einem Reparaturauftrag zu versenden. TEXIBLE wird nach erfolgter Dienstleistung das Gerät CIP (Incoterms 2020) zurücksenden. TEXIBLE übernimmt die Rücksendekosten, jedoch keine Haftung für Transportverlust oder Transportschäden.

9. Zahlungsbedingungen und -verzug, Preisgestaltung
9.1 Grundsätzlich hat der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb 30 Tage ab Erhalt der Rechnung auf ein von TEXIBLE gewähltes Bankkonto zu überweisen.
9.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ersetzt er TEXIBLE alle anfallenden Spesen.
9.3 Der zu zahlende Kaufpreis der Produkte entspricht dem von TEXIBLE in einer separaten Preisliste festgelegten EUR-Preis.

10. Verschwiegenheit

Der Kunde sowie TEXIBLE werden alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung und deren Abwicklung gegenseitig erhalten, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. TEXIBLE ist jedoch berechtigt, Kundendaten für Marketingzwecke, z.B. Referenzen, zu verwenden.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die von TEXIBLE verarbeitet werden, werden vom Nutzer direkt zur Verfügung gestellt und sind für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an andere Unternehmen erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Abwicklung der Angelegenheiten des Nutzers oder sonstiger geschäftlicher Aktivitäten von TEXIBLE erforderlich ist. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind im Bereich Datenschutz auf https://www.TEXIBLE.com/xyz/ abrufbar.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Um Missverständnissen vorzubeugen bedürfen Vertragsänderungen und -ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens vom Erfordernis der Schriftform.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. TEXIBLE und der Kunde werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen oder auslegungsbedürftigen Regelung eine neue Regelung beschließen, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
12.4 Für alle Beziehungen zwischen TEXIBLE und dem Kunden kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht sowie das Internationale Privatrecht sind nicht anwendbar.
12.5 Sowohl TEXIBLE als auch der Kunde werden sich bei sämtlichen Streitigkeiten, welche sich aus den Verträgen, Angeboten und Lieferungen ergeben oder sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, zunächst um eine außergerichtliche Lösung bemühen, z.B. durch eine Mediation. Wird innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt, werden diese Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in 6800 Feldkirch/Österreich endgültig entschieden.
12.6 Sofern eine Vertragspartei verhindert oder in Verzug mit der Durchführung einer Vertragspflicht ist, so hat diese Partei die andere unverzüglich über das Ereignis, die beeinträchtigte Vertragspflicht sowie über die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Sofern ein Akt höherer Gewalt die Erfüllung einer Vertragspflicht länger als 90 Tage verhindert oder verzögert, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag mit angemessener Benachrichtigung zu kündigen.
12.7 Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen und der deutschen Fassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder anderer rechtlich relevanter Dokumente, geht die deutsche Fassung vor.

Status: 21.12.2021